Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
I. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge und Lieferungen, sofern sie nicht mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers abgeändert worden
sind. Abweichende allgemeine Bedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn wir Ihnen ausdrücklich zustimmen.
II. Angebot und Lieferumfang
Angebote der Verkäufers sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind
nur Annährungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Stellt der Verkäufer dem Käufer Zeichnugen oder technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben
diese Eigentum der Verkäufers. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der
Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von 2 Wochen schriftlich bestätigt oder den Kaufgegenstand
geliefert hat. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.
Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen sollen vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert, der Verwendungs-
zweck nicht eingeschränkt wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
Werden dem Verkäufer, ohne dass Ihn ein Verschulden trifft, erst nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigheit
des Käufers entstehen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Käufer in angemessener Frist diese Sicher-
heiten nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
III. Preise, Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Scheck werden stets nur zahlunghalber, nicht an Zahlungs statt herein-
genommen. Im Falle eines Scheck- und Wechselprotestes kann der Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Barzahlung
verlangen. Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten,
die aus Sicht des Verkäufers das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unangemessen erscheinen lassen, hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer
erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,0% pro Monat zu fordern, es sei denn, der Verkäufer
weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz nach bzw. der Käufer weist eine niedrigere Zinsbelastung nach. Die Zinsen sind sofort fällig.
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder von uns anerkannt werden.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
IV. Lieferzeit
Lieferfristen und -termine gelten als nur annährend vereinbart, es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich
gegeben hat. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von
Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung.
Der Verkäufer ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und seine Verpflichtung den
veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
V. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache
pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene
Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Nennwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind,
muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
VI. Haftung bei Mängeln
Für Mängel der Lieferung - außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei schuldhafter vertragswesentlicher Pflichten - haften wir unter Ausschluss
weiterer Ansprüche wie folgt:
a)
Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Neuprodukten ab Gefahrübergang betragen bei privater Nutzung 24 Monate, bei gewerblicher und/oder
beruflicher Nutzung 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewähr-
leistungsfrist aus.
b)
Die Gewährleistungsfrsit bei gebrauchten Produkten ab Gefahrübergang beträgt bei privater Nutzung 12 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher
Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
Im Falle der Mangelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den
Erfüllungsort verbracht wurde.
Schlägt eine Nacherfüllung fehl, steht dem Käufer, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, gemäß §§ 400,
323,326 Abs.1 BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder gemäß § 441 BGB den Kaufpreis zu mindern.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder
fehlerhafter Inbetriebssetzung soweit von uns nicht verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer
Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich
insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die
Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder eines Dritten Änderungs- oder Instand-
setzungsarbeiten vorgenommen werden.
Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit in angemessener Zeit, uns von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung
(Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche.
Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand
selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
VII.Haftungsbeschränkung
Nicht ausdrücklich in diesem Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Delikt, soweit sie nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Körperschäden betreffen, werden ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die bei Vertragsabschluß
voraussehbaren Schäden sowie der Höhe nach auf den Kaufwert begrenzt. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
VIII. Datenschutz
Der Käufer wird hiermit informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsbedingungen gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß der
Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
IX. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Sofern sich aus dem Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.
Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand, wenn der Käufer
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am
Sitz des Auftraggebers zu klagen. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepubik Deutschland anzuwenden.
X. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des
übrigen Vertragsinhaltes nicht.